Rechtsprechung
KG, 11.02.2014 - 6 U 64/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Nr B.2.2 AKB, § 49 VVG
Kfz-Kaskoversicherung: Vorläufiger Deckungsschutz bei Erteilung einer elektronischen Versicherungsbestätigung; der Versicherung zurechenbares Handeln des Versicherungsmaklers - versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - Vorläufiger Deckungsschutz - elektronische Versicherungsbestätigung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 49; AKB Nr. B.2.2
Vorbehaltlose Mitteilung der elektronischen Versicherungsbestätigung an den VN begründet beantragte vorläufige Deckung auch für die Kaskoversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Erteilung der elektronischen Versicherungsbestätigung durch einen Versicherungsmakler bei gleichzeitiger Auswahl des passenden Versicherungsschutzes
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.03.2012 - 44 O 199/10
- KG, 11.02.2014 - 6 U 64/12
Papierfundstellen
- VersR 2015, 1285
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1999 - IV ZR 112/98
Uneingeschränkter Versicherungsschutz bei Aushändigung der Doppelkarte
Auszug aus KG, 11.02.2014 - 6 U 64/12
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum vorläufigen Deckungsschutz in der Kaskoversicherung bei Aushändigung einer sogen. Versicherungsdoppelkarte (BGH, 14. Juli 1999, IV ZR 112/98, VersR 1999, 1274 Rz. 7 f.), wonach sich dieser ohne einen ausdrücklichen und eindeutigen Hinweis auf die Beschränkung des Versicherungsschutzes auf die Haftpflichtversicherung auch auf die Kaskoversicherung erstreckt, wenn eine solche gewünscht war, gilt auch nach Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung - eVB -.Äußert er dabei gegenüber dem Versicherer - in welcher Form auch immer -, dass er für sein Fahrzeug auch Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung wünscht, dann unterbreitet er damit dem Versicherer ein entsprechendes Angebot auf Gewährung einer vorläufigen Deckung auch in der Kaskoversicherung (vgl. BGH NJW 1999, 3560 f. = VersR 1999, 1274 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 7 f;… OLG Schleswig MDR 2007, 1422 f - zitiert nach juris: Rdnr. 4;… OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1104 ff = VersR 2006, 1353 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 25;… OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1540 f - zitiert nach juris: Rdnr. 18).
- OLG Saarbrücken, 20.04.2006 - 5 U 575/05
Kasko - Vorläufige Deckung und Kaskoschutz
Auszug aus KG, 11.02.2014 - 6 U 64/12
Äußert er dabei gegenüber dem Versicherer - in welcher Form auch immer -, dass er für sein Fahrzeug auch Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung wünscht, dann unterbreitet er damit dem Versicherer ein entsprechendes Angebot auf Gewährung einer vorläufigen Deckung auch in der Kaskoversicherung (…vgl. BGH NJW 1999, 3560 f. = VersR 1999, 1274 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 7 f;… OLG Schleswig MDR 2007, 1422 f - zitiert nach juris: Rdnr. 4; OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1104 ff = VersR 2006, 1353 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 25;… OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1540 f - zitiert nach juris: Rdnr. 18). - OLG Karlsruhe, 20.07.2006 - 12 U 86/06
Fahrzeugversicherung: Vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung bei …
Auszug aus KG, 11.02.2014 - 6 U 64/12
Äußert er dabei gegenüber dem Versicherer - in welcher Form auch immer -, dass er für sein Fahrzeug auch Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung wünscht, dann unterbreitet er damit dem Versicherer ein entsprechendes Angebot auf Gewährung einer vorläufigen Deckung auch in der Kaskoversicherung (…vgl. BGH NJW 1999, 3560 f. = VersR 1999, 1274 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 7 f;… OLG Schleswig MDR 2007, 1422 f - zitiert nach juris: Rdnr. 4;… OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1104 ff = VersR 2006, 1353 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 25; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1540 f - zitiert nach juris: Rdnr. 18). - OLG Schleswig, 24.05.2007 - 7 U 64/06
Voraussetzungen des vorläufigen Deckungsschutzes in der KfZ-Kaskoversicherung
Auszug aus KG, 11.02.2014 - 6 U 64/12
Äußert er dabei gegenüber dem Versicherer - in welcher Form auch immer -, dass er für sein Fahrzeug auch Versicherungsschutz in der Vollkaskoversicherung wünscht, dann unterbreitet er damit dem Versicherer ein entsprechendes Angebot auf Gewährung einer vorläufigen Deckung auch in der Kaskoversicherung (…vgl. BGH NJW 1999, 3560 f. = VersR 1999, 1274 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 7 f; OLG Schleswig MDR 2007, 1422 f - zitiert nach juris: Rdnr. 4;… OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1104 ff = VersR 2006, 1353 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 25;… OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1540 f - zitiert nach juris: Rdnr. 18).
- KG, 02.01.2017 - 6 W 129/16
Vorläufige Deckung in der Vollkaskoversicherung: Zulassung des Fahrzeugs zum …
Die in dem zitierten Urteil des OLG Karlsruhe - auf der Grundlage der Rechtsprechung des BGH (VersR 1999, 1274 f.) angewendete und nach Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung sinngemäß fortgeltende (vgl. Senat, VersR 2015, 1285) - Auslegungsregel, wonach der Versicherer auch zur Gewährung vorläufigen Deckungsschutzes in der Kaskoversicherung verpflichtet ist, wenn der Versicherungsnehmer bei der Beantragung den Wunsch nach einer solchen mitgeteilt hat, stellt gerade auf den Gleichlauf der Kaskoversicherung mit der Haftpflichtversicherung auch schon beim vorläufigen Versicherungsschutz ab.